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- AGB | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
AGB Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. AGB Sachverständigenbüro IT-NordWest Sachverständiger und Gutachter für IT und Software Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch den Sachverständigen Ralf Ebken § 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehungen des bestellten Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. 2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt. § 2 Auftrag 1. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen. 2. Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden. 3. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen. § 3 Durchführung des Auftrages 1. Der Auftrag ist entsprechend den für einen bestellten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. 2. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. 3. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen. 4. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den AG direkt. 5. Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen. 6. Der Sachverständige wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom AG hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen. 7. Das Gutachten ist möglichst innerhalb vereinbarter Frist zu erstatten. 8. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem AG in dreifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt. 9. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Sachverständige die ihm vom AG zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben. § 4 Pflichten des AG 1. Der AG darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. 2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B.Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. § 5 Schweigepflicht des Sachverständigen 1. Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. 2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird. 3. Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnis befugt, wenn er auf Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. § 6 Urheberrechtsschutz 1. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. 2. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. 3. Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem AG nur mit Einwilligung des Sachverständigen gestattet. 4. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet. § 7 Honorar 1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung enthält die allgemeinen Bürounkosten des Sachverständigen. 2. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender (gegen entsprechenden Nachweis) oder vereinbarter Höhe (ohne Nachweis) verlangt werden. 3. Bei Verträgen mit Letztverbrauchern ist die Mehrwertsteuer im Honorar enthalten. Ist der AG eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, wird die Mehrwertsteuer in der bei Vertragsabschluss gesetzlich bestimmten Höhe der Vergütung und den Auslagen zugeschlagen. § 8 Zahlung - Zahlungsverzug 1. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang der Rechnung beim AG fällig. Der Sachverständige ist berechtigt für seine voraussichtlichen Kosten, Vorschüsse zu verlangen. 2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen. 3. Zahlt der AG das Honorar nicht Fristgerecht, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Sachverständige eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine geringere Belastung nachweist. 4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des AG infrage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Insolvenz oder Vergleichsverfahrens des AG. 5. Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. § 9 Fristüberschreitung 1. Die Frist zur Ablieferung des Gutachtens (vgl. § 3 Abs. 7) beginnt mit Vertragsabschluss. Benötigt der Sachverständige für die Erstattung des Gutachtens Unterlagen des AG (vgl. § 4 Abs. 2) oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses. 2. Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der AG nur im Falle des Leistungsverzuges des Sachverständigen oder der vom Sachverständigen zu vertretende Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. 3. Der Sachverständige kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung des Gutachtens zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der AG kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse dem Sachverständigen die Erstattung des Gutachtens völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu. 4. Der AG kann neben Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn dem Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. § 10 Kündigung 1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 2. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind u.a.Rücknahme der öffentlichen Bestellung durch die zuständige Bestellungsbehörde oder ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung. 3. Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u.a.: Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des AG; Versuch unzulässiger Einwirkung des AG auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann (vgl. § 4 Abs. 1); wenn der AG in Schuldnerverzug gerät; wenn der AG in Vermögensverfall gerät; wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. 4. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. 5.In allen anderen Fällen steht dem Sachverständigen das vertraglich vereinbarte Honorar zu; Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Will der AG einen Abzug wegen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des Sachverständigen oder böswilliger Unterlassung anderweitigen Erwerbs vornehmen, so trägt er insoweit dem Grunde und der Höhe nach der Beweislast. § 11 Gewährleistung 1. Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur Nacherfüllung des mangelhaften Gutachtens verlangen. 2. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. 3. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. 4. Bei Fehlen von vereinbarten Beschaffenheitsgarantien bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt. § 12 Haftung 1. Der Sachverständige haftet für Sachschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. 2. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gemäß § 11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzuges sind in § 9 abschließend geregelt. 3. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG. § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. 2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind ausschließlich das Amtsgericht Westerstede oder das Landgericht Oldenburg zuständig. 3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2 gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. § 14 Schlussbemerkung Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. zurück Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede.
- Impressum | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
Impressum Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. Impressum Sachverständiger und Gutachter für IT und Software Sachverständigenbüro IT-NordWest Postfach 1467 Eibenstr. 9 26655 Westerstede Vertreten durch: Ralf Ebken Kontakt: Telefon: 04488840796 Mobil: 01717157740 E-Mail: it-nordwest@mail.de Eintrag: Gewerbemeldung §14 GweO Stadt Westerstede, Am Markt, 26655 Westerstede Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 193650677 Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Ralf Ebken Eibenstr. 9 26655 Westerstede zurück Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede.
- Datenschutz | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
Datenschutz Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. Datenschutz Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zum Datenschutz II. Datenschutzerklärung Webseite III. Informationen für Bewerber*innen IV. Informationen für Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten I. Allgemeines zum Datenschutz – Hinweis zur verantwortlichen Stelle: Sachverständigenbüro IT-NordWest Eibenstr. 9 26655 Westerstede Wir legen besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verarbeitet. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten sowie die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz dieser Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, wie z. B. Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre E-Mail und IP-Adresse. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU DS-GVO als Rechtsgrundlage. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 EU DS-GVO uns gegenüber für die Zukunft widerrufen. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, erforderlich sind, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU DS-GVO als Rechtsgrundlage. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen nicht die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU DS-GVO. Datenlöschung und Speicherdauer Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten, denen unser Unternehmen unterliegt, vorgesehen wurde (z. B. abrechnungs- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß AO und HGB von bis zu 10 Jahren). Ihre Rechte Auf schriftliche Anfrage teilen wir Ihnen gemäß Art. 15 EU DS-GVO entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung nach Art. 12 EU DS-GVO mit, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch uns verarbeitet bzw. gespeichert werden. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß Art. 16 EU DS-GVO, Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 EU DS-GVO, Sperrung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 EU DS-GVO – sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 EU DS-GVO. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 77 EU DS-GVO zu wenden. ZUSÄTZLICH STEHT IHNEN DAS RECHT AUF WIDERSPRUCH GEMÄSS ART. 21 EU DS-GVO ZU, SOFERN SICH DIE VERARBEITUNG AUF DIE BERECHTIGTEN INTERESSEN GEMÄSS ART. 6 ABS. 1 LIT. F EU DS-GVO STÜTZT. Falls Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, besteht selbstverständlich jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 EU DS-GVO die Möglichkeit, diese uns gegenüber für die Zukunft zu widerrufen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, der Ihnen auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht. Datenschutzbeauftragter des Sachverständigenbüro IT-NordWest Eibenstr. 9 26655 Westerstede E-Mail: it-nordwest@mail.de Änderung unserer Datenschutzerklärung Um zu gewährleisten, dass unsere Datenschutzerklärung stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, behalten wir uns jederzeit Änderungen vor. Das gilt auch für den Fall, dass die Datenschutzerklärung aufgrund neuer oder überarbeiteter Leistungen, zum Beispiel neuer Serviceleistungen, angepasst werden muss. Stand: 2025 II. Datenschutzerklärung Webseite Bereitstellung der Webseite Einsatz von Hosting-Dienstleistern Unsere Webseite wird auf in der EU befindlichen Servern eines Hosting-Dienstleisters auf Basis einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU DS-GVO gehostet. Der Hosting-Dienstleister kann im Rahmen seiner Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten unserer Nutzer haben, insbesondere auf technische Daten, die im Rahmen der technischen Kommunikation zwischen Ihnen und unserer Webseite anfallen (z. B. Serverlogfiles). Er darf diese nicht für eigene Zwecke nutzen. Der Einsatz eines Hosting-Dienstleisters erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO an der Zurverfügungstellung von Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, E-Mail-Versand sowie Sicherheitsleistungen. 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Diese Erhebung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO. Cookies Wir setzen in einigen Bereichen der Webseite so genannte Cookies ein, um Präferenzen der Besucher zu erkennen und die Webseite entsprechend optimal und attraktiv gestalten zu können. Dies ermöglicht eine Erleichterung der Navigation und ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit der Webseite. Die Verarbeitung durch Cookies zur technischen Bereitstellung der Webseite stellt ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO / § 25 Abs. 2 TTDSG dar. Zudem ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a EU DS-GVO bzw. § 25 Abs. 1 TTDSG, sofern wir für den Einsatz von Cookies (u. a. für Marketing- bzw. Analysezwecke) Ihre Einwilligung benötigen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. 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Facebook und Instagram (Meta) Wenn Sie mit unseren Social Media Seiten auf Facebook und Instagram interagieren (Kommentar abgeben, Beiträge liken oder uns eine Nachricht schicken), werden Ihre Daten bei uns gespeichert. Betrieben werden diese sozialen Netzwerke durch Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland (folglich: Meta). Beim Betrieb eines Unternehmensprofils auf diesen Kanälen handelt es sich datenschutzrechtlich um eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 EU DS-GVO Meta und unserem Unternehmen. Dementsprechend haben wir mit Meta eine Vereinbarung geschlossen, in der die jeweiligen Verpflichtungen unter der EU DS-GVO geregelt sind: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum . Meta stellt den Profil-Betreibern Statistiken und Einblicke in die Arten von Handlungen unserer Profil-Besucher zur Verfügung („Seiten-Insights“). Wir haben keinen Einfluss darauf, dass diese Daten seitens Meta erhoben werden. Laut Meta werden uns diese Daten ausschließlich anonymisiert bereitgestellt, sodass der Nutzer aus den Informationen nicht identifiziert werden kann. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten, denen unser Unternehmen unterliegt, vorgesehen wurde. Bitte beachte Sie, dass bei Nutzung und Aufruf unserer Facebook- und Instagram-Seite Ihre personenbezogenen Daten außerdem von dem Anbieter Meta verarbeitet werden. Meta wird betrieben durch die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland sowie der in den USA ansässige Mutterkonzern. Meta verarbeitet Ihre Daten zusätzlich zu den oben genannten Verarbeitungen für Analyse- und Werbezwecke. Dabei setzt Meta nach unserem Kenntnistand auch Cookies ein, die Ihr Nutzungsverhalten (auch über verschiedene Endgeräte hinweg) speichern. 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In Bezug auf Datenverarbeitungen über unsere Facebook- und Instagram-Seite, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Betroffenenrechte auch gegenüber Meta geltend zu machen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Meta: https://www.facebook.com/about/privacy/ . Minderjährige Wir richten uns bei unserem Online-Angebot grundsätzlich an volljährige Personen. Persönliche Informationen von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen uns nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn das ausdrückliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt (Art. 8 EU DS-GVO). Eine Verarbeitung ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist nicht zulässig. Wir behalten uns daher das Recht vor, alle Daten bezüglich minderjähriger Personen zu löschen, soweit uns keine Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten vorliegt. III. Informationen für Bewerber*innen Zweck und Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihre Daten werden bei uns zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Art. 88 EU DS-GVO i. V. m. § 26 BDSG-neu verarbeitet. Werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens freiwillig besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 EU DS-GVO mitgeteilt, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. b EU DS-GVO. Empfänger Ihrer Daten Empfänger Ihrer Daten sind die am personalwirtschaftlichen Prozess beteiligten Stellen (u. a. Personalwesen, Führungskräfte und Abteilungsleiter) der verantwortlichen Stelle. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre jeweilige Einwilligung an Dritte weitergegeben. Eine Übermittlung an Drittstaaten oder internationale Organisationen ist nicht vorgesehen. Speicherung Ihrer Daten Die Löschung Ihrer Bewerbungsdaten erfolgt 180 Tage nach Besetzung der Stelle. Sofern Sie auch Interesse an zukünftig ausgeschriebene Stellen haben, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung zur längeren Speicherung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 EU DS-GVO uns gegenüber für die Zukunft widerrufen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail mit entsprechendem Hinweis an die oben angegebene Kontaktadresse. IV. Informationen für Geschäftspartner Kunden und Lieferanten Zweck und Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU DS-GVO. Ohne diese Art der Verwendung Ihrer Daten ist die Durchführung der zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsbeziehung nicht möglich. Ihre Daten verarbeiten wir zudem auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f EU DS-GVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder deren Dritter (z. B. von Behörden). Dies kann zum Beispiel erforderlich sein zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit und des IT Betriebs oder zu Zwecken der Unternehmenssteuerung, der internen Kommunikation und sonstiger Verwaltungszwecke. Dieser Verarbeitung können Sie unter Angabe besonderer Gründe gemäß Art. 21 EU DS-GVO widersprechen. Außerdem verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder Dokumentationspflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU DS-GVO in Verbindung mit den national geltenden Gesetzen. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass wir Ihre Daten zudem auf der Basis Ihrer gesondert uns erteilten Einwilligung gemäß Artt. 6 Abs. 1 lit. a, 7 EU DS-GVO (z. B. im Rahmen der Anmeldung zu Newslettern oder Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen) verarbeiten. Es steht Ihnen stets frei, zu entscheiden, ob Sie Ihre Einwilligung erklären möchten. Die einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nutzen Sie hierzu den zur Verfügung gestellten Link in der jeweiligen Aktion oder richten Sie entsprechende Anfragen an die oben angegebene Kontaktadresse. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten, werden wir Sie vorab darüber informieren. Empfänger Ihrer Daten Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Personen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung dieser Pflichten zum Teil unterschiedlicher Dienstleister, so dass es ggf. notwendig ist, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Diese Dritten können z. B. Behörden, Finanzinstitutionen, Lieferanten, etc. sein. Um Ihre Daten technisch zu verarbeiten, bedienen wir uns teilweise externer Dienstleister, die gemäß Art. 28 EU DS-GVO als Auftragsverarbeiter gelten. Detaillierte Information können Sie auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Speicherung Ihrer Daten Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten solange gespeichert, wie wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). 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- Gutachten | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
Gutachten Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest Westerstede Gutachten IT - Gutachten IT - Sachverständigenleistungen Deutschen Gerichte müssen zunehmend im Zusammenhang mit IT-Projekten und komplexen Softwareprodukten rechtliche Auseinandersetzungen beurteilen. Häufig sind es nicht erfüllte Anforderungen, falsche und fehlerhafte Spezifikationen oder mangelhafte Ausführungen des IT-Dienstleisters die zu Streitfällen führen. Die Beurteilung des Sachverhaltes durch den Sachverständigen oder Gutachter, im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung bedarf tiefgreifendes technisches Fachwissen im Kontext eines komplizierten Ablaufes der Software-Anwendungen. Dieses kann aufgrund des fehlenden technischen Fachwissens, seitens der Anwälte oder Gerichte nicht eindeutig beurteilt werden. Dafür stehen wir als IT-Sachverständige, beratend, klärend sowie unparteiisch und unabhängig als objektive Instanz zur Verfügung. Bestandteile der Leistung: Nach DIN EN 16775 Sachverständigentätigkeiten Deutsche Fassung EN 16775:2015 Erstellung von gerichtsverwertbaren Gutachten Gerichtsgutachten Parteigutachten Privatgutachten Sachverständigengutachten Schiedsgutachten Gutachten zur Wertermittlung Unsere Erfahrungen: Über 35 Jahre Berufserfahrung im Bereich der IT (Informations-Technologie). Seit 30 Jahren selbstständig als Geschäftsführer in der IT (Informations-Technologie) tätig. Professionalität und Augenhöhe auf allen Ebenen. Sehr gute Fach- und Marktkenntnisse von diverser Software für kaufmännische Anwendungen in Unternehmen. Exzellentes Netzwerk in der IT zu Herstellern – Netzwerk zu > 1200 Fachkräften im IT-Markt. Fähigkeit mit kaufmännischem und technischem Wissen zugleich zu überzeugen. Exzellentes Wissen innerhalb der Betriebsabläufe von Unternehmen. Langjährige Erfahrungen für Gutachtenerstellung im Auftrag der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Anfrage Was macht ein IT-Gutachter - IT-Sachverständiger? Ein IT-Gutachter ist ein Spezialist, der sich auf die Bewertung von IT-Systemen und Technologien konzentriert. Diese Fachleute können in verschiedenen Bereichen und Kontexten tätig werden. Grundsätzlich verfügen IT-Sachverständige über das notwendige technische Wissen und die Expertise, um eine objektive Beurteilung von IT-Systemen, -Prozessen und -Projekten vorzunehmen. In Streitfällen können IT-Gutachter als unabhängige Experten hinzugezogen werden, um technische Fragestellungen und Probleme zu klären. In diesem Kontext führen sie eine objektive Bewertung der technischen Situation durch und können als Sachverständige in Gerichtsverfahren aussagen. Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. Info
- Kontakt | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
Kontaktseite Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. Kontaktieren Sie uns! Beratungstermin vereinbaren Kontakt aufnehmen Telefonnummer +49 (0) 4488 840796 +49 (0) 171 715 77 40 Anschrift Sachverständigenbüro IT-NordWest Eibenstrasse 9 26655 Westerstede Postfach 1467 E-Mail-Adresse it-nordwest@mail.de Justiz-Postfach des Sachverständigenbüros IT-NordWest. Postfach ID und Name: Ralf Ebken. Das Justizpostfach ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen der Justiz, Behörden, Anwälten, Notaren und Sachverständigen auf höchstem Sicherheitsniveau. Verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt-Moabit 140 10557 Berlin Vorname Unternehmen Nachname E-Mail-Adresse Email Telefonnummer Nachricht Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine eingegebenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet werden, diese Zustimmung beinhaltet, dass meine Personenbezogenen Daten gesammelt, gespeichert und für den Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage verwendet werden dürfen. Ich bin mir bewustt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerufen kann. Senden Vielen Dank für Ihre Nachricht. zurück Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede.
- Biografie | Gutachter - Sachverständigenbüro IT-NordWest
Biografie Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest Westerstede Biografie Ralf Ebken Sachverständiger / Gutachter für Informationstechnologie Mitglied der Gesellschaft Union in Oldenburg. Mitglied der Business Software Alliance Seit 1997 Ausbilder (IHK) Für IT-Berufe (Fachinformatiker) Info Biografie 1987 - 1994 Computer Zapf, Oldenburg, Technischer Leiter 1994 - 1995 Borchers IT-Consulting, Westerstede, Technischer Leiter 1995 - 1995 Steinhoff International, ITSM 1995 - 1997 BSH EDV-Technik, Westerstede, Geschäftsinhaber 1996 - 2001 Rhein Main Rechenzentrum, Frankfurt/Main, Interimsmanager 1997 - 2006 Sachverständigen Büro, Westerstede, Sachverständiger / Gutachter 1997 - 2011 BSH Systemhaus GmbH, Westerstede, Geschäftsführender Gesellschafter 2004 - 2014 BT-IT Service GmbH, Rastede, Geschäftsführender Gesellschafter 2005 - 2011 BSH Bremer Systemhaus GmbH, Bremen, Geschäftsführender Gesellschafter 2014 - 2025 BT-IT GmbH, Rastede, Geschäftsführer 2025 - Sachverständigenbüro IT-NordWest, Westerstede, Sachverständiger / Gutachter zurück Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede.
- Start | Sachverständigenbüro IT-NordWest
Start Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest Westerstede Ralf Ebken Systemingenieur FH Sachverständiger für IT und Software Sachverständigenbüro IT-NordWest Das Sachverständigenbüro IT-NordWest ist spezialisiert auf die Erstellung von Gutachten und Sachverständigenarbeit im Bereich der IT (Informations-Technologie) sowie von kaufmännischen Softwarelösungen wie Warenwirtschafts- und ERP-Software. Unser Ziel ist es, sachkundige, professionelle und fachliche Beurteilungen anzubieten, um fundierte Entscheidungen in technischen Belangen in gerichtlichen Prozessen zu ermöglichen. Als Sachverständiger und Gutachter legen wir Wert auf höchste Qualität, Zuverlässigkeit sowie Unabhängigkeit in unserer Arbeit. Wir vom Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in allen technischen Belangen zu unterstützen, wie Gutachten und Sachverständigentätigkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen! Als Sachverständiger und Gutachter führen wir keine Anwenderhilfestellung sowie Beratung von Kaufempfehlungen durch, wir sind Herstellerneutral. Der Verkauf von Produkten, Entwicklungsarbeiten (Programmierungen) und Lizenzen ist bei uns gänzlich ausgeschlossen. Sachverständiger und Gutachter für IT und Software Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede Willkommen beim Sachverständigenbüro IT-NordWest Unsere Expertise als IT-Sachverständiger und IT-Gutachter Wir sind Ihr Sachverständiger und Gutachter im Bereich der Informationstechnologie sowie für „kaufmännische Softwarelösungen". Gutachter- und Sachverständigentätigkeit Erstellung von Gutachten. Prozessunterstützung bei der Vorbereitung für Gerichtsverfahren. Beweissicherung von Daten und Nachweis von Sachverhalten. Sachverständigenleistungen für Versicherungen. Gutachten erstatten bei Rechtstreitigkeit oder Strafverfahren im Auftrag von Gerichten. Begutachtung von ERP Systemen. Mitwirkung in *Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie in der Mediation. *Schiedsverfahren / Mediation Ein Schiedsgericht ist eine Art privates Zivilgericht. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Dieses Verfahren wird durch das zehnte Buch der Zivilprozessordung geregelt. Gutachten Softwarehaftung Produkthaftung, Produktfehler und Rechtsfolgen: Prozessual trägt der Geschädigte die Beweislast für die Ursächlichkeit zwischen Softwarefehler und eingetretenem Schaden. Die Produkthaftung kann zudem nicht vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung vor Gericht im Streitfall als professioneller Partner für Sachverständigenleistungen und Gutachten in der Informations-Technologie. Ralf Ebken Systemingenieur FH Sachverständiger für IT und Software Mehr Erfahren Aktuelle Meldungen aus dem BLOG IT-Sachverständige: Digitalisierung und KI 16. Mai 2 Min. Lesezeit 678 0 Kommentare 0 4 „Gefällt mir“-Angaben. Beitrag nicht mit „Gefällt mir“ markiert 4 Praxistipp: Die fünf Sicherheitsmaßnahmen an Ihre IT 5. Mai 1 Min. Lesezeit 1.475 0 Kommentare 0 7 „Gefällt mir“-Angaben. Beitrag nicht mit „Gefällt mir“ markiert 7 Leitfaden für Softwarequalität 11. Apr. 2 Min. Lesezeit 323 0 Kommentare 0 2 „Gefällt mir“-Angaben. Beitrag nicht mit „Gefällt mir“ markiert 2 Sachverständiger und Gutachter für IT und Software - Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede.
- Beratung | Sachverständigenbüro IT-NordWest
Beratung Gutachter und Sachverständiger für IT und Software. Gutachten, Prozessunterstützung vor Gericht. Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede. Beratung Der "rote Faden " - in Ihrem Unternehmen ist die Leitlinie in Ihrem Unternehmensablauf und muss damit zwangsläufig in der eingesetzten kaufmännische Software Lösung abgebildet werden. Der reibungslose und optimale Ablauf darf nicht durch Mehrarbeit oder Medienbrüche ( wie z. B. Excel) unterbrochen werden. Beratung im Bereich kaufmännische Softwarelösungen Welche Vorteile haben Sie? Wir sorgen für das richtige Produkt welches exakt zu Ihren Unternehmen und deren Abläufe passt. Wir haben durch unsere jahrelangen Marktkenntnisse den preislichen Rahmen im Fokus. Wir unterstützen bei der Auftragsvergabe an den Softwarelieferanten. Wir legen klar definiert und präzise die Dienstleistungen des Softwarelieferanten fest. Wir sorgen dafür das die Projektarbeiten nicht aus dem "Ruder laufen " und ein "Fass ohne Boden " werden. Wir entlasten Ihr Personal, Sie müssen keine Mitarbeiter im Rahmen des Projektes zur Verfügung stellen. Wir kennen die Arbeitsweise und Tricks der Softwarelieferanten und sorgen für Einsparpotential. Unsere Leistungen: Managementberatung bzgl. Risiken und Methoden zur Prävention durch sichere Anwendungssoftware Abnahme von IT-Software-Projekten Kaufmännische Software Optimale und effiziente Geschäftsprozesse sind ein Schlüssel für Unternehmenserfolg. Mit passgenauer kaufmännischer Software lässt sich dabei sehr viel optimieren. Optimale und effiziente Geschäftsprozesse sind ein Schlüssel für Unternehmenserfolg Eine kaufmännische Software unterstützt die Anwender bei allen Abläufen im Unternehmen. Mit Schnittstellen und Integrationen kann das volle Potenzial entfaltet werden. Mit einer solchen Rund-Um-Lösung greifen einzelne Bausteine ineinander und bieten vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitsweise ideal abzubilden und zu verbessern. Beratung zur kaufmännischen Software Wir setzen dabei auf verschiedene Lösungen, um Sie in bestmöglicher Form zu beraten und während der Einführung zu unterstützen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise zu den verschiedensten Programmen in den Bereichen der Warenwirtschaft oder von kompletten ERP-Lösungen. Wir sind herstellerneutral und unabhängig von Softwareherstellern und garantieren somit eine optimale und effiziente Lösung für Ihr Unternehmen. Wir verkaufen und bieten keine Softwarelösungen an, um eine 100-prozentige Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten. Kontakt
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